Haus-/ Badeordnung & Einlassbestimmungen

Haus-/ Badeordnung & Einlassbestimmungen für das Freibad der Gemeinde Gangelt

§ 1 Allgemeines

1. Das Freibad der Gemeinde Gangelt ist eine öffentliche Einrichtung.

2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen.

3. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Badebetrieb an.

4. Der Badegast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere ist nicht gestattet:

• das Baden außerhalb der festgesetzten Badezeiten

• das Mitbringen von Alkohol und der Verzehr von Speisen (gem. besonderem Aushang) innerhalb des Freibadgeländes

• das Rauchen in sämtlichen Räumen und am Beckenumgang. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten freizuhalten.

• das Mitbringen und Konsumieren von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln • die Nutzung von Wasserpfeifen aller Art

• das Wegwerfen von Glasflaschen und sonstigen scharfen Gegenständen, auch von Papier und anderen Abfällen im gesamten Innenbereich des Freibades außerhalb der Abfallbehältnisse (gelbe Tonnen)

• die Benutzung von Seife an und in den Badebecken • das Werfen mit Sand, Steinen und anderen Gegenständen

• jegliche Beschädigung oder Verunreinigung der Anlagen und Geräte

• das Benutzen von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

5. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

6. Die Einrichtungen des Freibads sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall und nach Aufwand festgelegt wird.

7. Bei Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Übungsleiter/die Übungsleiterin bzw. der Lehrer/die Lehrerin für die Beachtung der Haus- und Badeordnung sowie für die gesamte Aufsicht verantwortlich.

8. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

9. Das Personal und ggf. der Sicherheitsdienst des Freibads üben das Hausrecht aus. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung können die Besucher aus dem Freibad verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise des Freibads werden von der Gemeinde Gangelt festgelegt und auch öffentlich bekanntgegeben. Letzter Einlass ist eine halbe Stunde vor Schließung des Freibads. Die Becken müssen jeweils eine Viertelstunde vor Badeschluss geräumt werden.

2. Aus Sicherheitsgründen muss bei höherer Gewalt wie z.B. Sturm, oder Gewitter das Bad sofort verlassen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises ist nicht möglich.

3. Einzeltageskarten gelten nur für den einmaligen Besuch des Freibads. Nach Verlassen des Freibads muss der Besucher wieder ein neues Online-Ticket buchen.

4. Saisonkarten verfallen mit Schluss der Freibadsaison, können aber wieder für die neue Badesaison aktiviert werden.

5. Clubkarten haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.

6. Die Erstellung der Saison- und Clubkarten, Änderungen und Kündigungen erfolgen während der Saison im Freibad, danach bei der Gemeindeverwaltung.

7. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Freibads oder Teile davon z.B. für Schulund Vereinsschwimmen einschränken. Der Badegast hat hierdurch keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes.

8. Der Zutritt ist nicht gestattet für

• Personen, die Tiere mit sich führen,

• Personen, die unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehen,

• Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder offene Wunden haben.

9. Kinder unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

10. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

§ 3 Haftung

1. Die Besucher benutzten das Freibad auf eigene Gefahr.

2. Die Gemeinde Gangelt haftet nicht

• für höhere Gewalt und Zufall,

• Schäden, die einem Besucher durch Dritte zugefügt wurden,

• für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung. Dies gilt auch bei Beschädigungen durch Dritte.

3. Durch die Bereitstellung eines Kleider- bzw. Wertsachenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Der Badegast hat für den ordnungsgemäßen Verschluss zu sorgen und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

4. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro in Rechnung gestellt, die sofort zu entrichten ist. Bei Schlüsselverlust wird der Schrankinhalt nur dann ausgehändigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um das Eigentum des Badegastes handelt. Bei Schlüsselfund wird die Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt.

§ 4 Benutzung der Bäder

1. Vor Benutzung der Badebecken hat jeder Badegast das Durchschreitbecken zu benutzen.

2. Jeder Badegast muss entsprechend seiner Person mit Badehose, Badeanzug oder Bikini bekleidet sein.

3. Nichtschwimmer dürfen nur für den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens nutzen.

4. Das Planschbecken ist für Kleinkinder unter 6 Jahren bestimmt. Die Kinder müssen durch eine erwachsene geeignete Begleitperson beaufsichtigt werden.

5. Jeder Badegast hat Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Badegäste zu nehmen.

6. Sprungübungen vom Sprungturm, den Sprungbrettern und Startblöcken sowie die Benutzung der Rutschbahn und der Riesenrutsche erfolgen auf eigene Gefahr. Die Benutzung dieser Anlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet.

7. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass • der Sprungbereich frei ist und • nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.

8. Beim Rutschen muss der Landebereich sofort verlassen werden.

9. Unfälle sind sofort dem Personal zu melden, das nach Möglichkeit „Erste Hilfe“ leistet. Rettungsgeräte dürfen nur vom Personal genutzt werden, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug.

§ 5 Besonderes

1. Fahrzeuge aller Art, auch Fahrräder, dürfen nicht mit in das Freibad genommen werden. Ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle bzw. Rollatoren.

2. Fahrzeuge aller Art dürfen im Außenbereich des Freibades nur in den dafür vorgesehen Stellflächen abgestellt werden.

3. Die Annahme von Trinkgeldern ist dem Personal untersagt.

4. Der Freibad-Kiosk wird von der Gemeinde Gangelt betrieben. Es gelten hierfür die dort veröffentlichten besonderen Bestimmungen.

§ 6 Ausnahmen

1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

2. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- und Kassenpersonal oder die Gemeinde Gangelt entgegen.

 

Ein- und Auslassbestimmungen:

· Stichprobenartige Kontrolle der Ticket-Buchung bei ermäßigten Tageskarten durch ein Ausweispapier.

· Einzeltageskarten gelten nur für den einmaligen Besuch des Freibades.

· Nach Verlassen des Freibads muss der Besucher wieder ein neues Online-Ticket buchen.

· Gebuchte Karten sind von einer Stornierung ausgeschlossen. Eine Stornierung wegen schlechten Wetters, Krankheit oder selbst verschuldeten Buchungsfehlern ist ebenfalls nicht möglich.

· Sie müssen sich vor Verlassen des Freibades mit Ihrem QR-Code wieder ausloggen.

 

Gangelt, im April 2024

Gemeinde Gangelt

Der Bürgermeister